Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Externe Meldestelle

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Externe Meldestelle

Sofern Sie die Bearbeitung Ihres Hinweises durch die interne Meldestelle nicht möchten oder damit nicht einverstanden sind, haben Sie nach dem Hinweisgeberschutzgesetz die Möglichkeit Ihren Hinweis beim Bundesamt für Justiz einzureichen. Das Bundesamt für Justiz betreibt hierzu die externe Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.

Klicken Sie hier um zur externen Meldestelle des Bundesamtes für Justiz zu gelangen:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html