Awareness-Training (Info für Mandant:innen Datenschutz)

Sie erhalten auf dieser Seite alle Informationen zur Aktivierung des Awareness-Trainings.

Aus rechtlicher Sicht muss das Awareness-Training durch die Leitung der Organisation angeordnet werden. Falls ein Betriebsrat oder eine MAV besteht, ist die Durchführung des Trainings mitzubestimmen.

Hierzu erhalten Sie von uns die notwendigen Dokumente:

1.   Information für Vorstände/ Geschäftsführungen/ oberste Leitungen

2.   Information für Betriebsräte/ Mitarbeiter:innenvertretungen

3.   Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung