Awareness-Training (Info für Mandant:innen Datenschutz)
Sie erhalten auf dieser Seite alle Informationen zur Aktivierung des Awareness-Trainings.
Aus rechtlicher Sicht muss das Awareness-Training durch die Leitung der Organisation angeordnet werden. Falls ein Betriebsrat oder eine MAV besteht, ist die Durchführung des Trainings mitzubestimmen.
Hierzu erhalten Sie von uns die notwendigen Dokumente:
1. Information für Vorstände/ Geschäftsführungen/ oberste Leitungen
2. Information für Betriebsräte/ Mitarbeiter:innenvertretungen
3. Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung