Hinweisgeber-Schutzgesetz
Wir zeigen Ihnen, wie Sie ein funktionierendes Meldesystem etablieren und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSCHG) setzt Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen in die Pflicht Meldungen zu Verstößen über eine interne Meldestelle entgegenzunehmen. Diese Meldestelle muss bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. So sind technische Meldekanäle ebenso zu erstellen, wie auch Verfahren zur Sicherstellung der Anonymität bereitgestellt werden müssen. Unser Team unterstützt Sie dabei alle erforderlichen Maßnahmen umzusetzen.
Hinweisgeber schützen, Unternehmen absichern
In 5 Schritten zur Meldestelle
Wir richten mit Ihnen gemeinsam Ihre Meldestelle ein und berichten zusätzlich mindestens einmal im Jahr über die Tätigkeit der Meldestelle. Durch die vollständig dokumentierte Vereinbarung der Dienstleistung, die interne Verfahrensdokumentation und die dokumentierte Tätigkeit der Meldestelle erfolgt der rechtliche Schutz Ihres Unternehmens. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist zu jederzeit nachweisbar.
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Angebotsbestätigung
Nach der Bestätigung des Angebotes senden wir Ihnen den notwendigen Vertrag zu.
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Angebotsbestätigung
Nach der Bestätigung des Angebotes senden wir Ihnen den notwendigen Vertrag zu.
2
Einrichtung
Wir richten die online Meldestelle für Ihr Sie ein. Sie erhalten von uns einen passenden Erläutertungstext für Ihre Website und einen öffentlichen Zugangslink. Über diesen Zugangslink erreichen dann die Hinweisgeber die interne Meldestelle.
3
Dokumentation
Sie erhalten den dokumentierten Prozess und integrieren diesen in Ihr Management-System (z.B. QMH).
4
Start
Die Meldestelle ist eingerichtet und nimmt die Tätigkeit auf.
5
Reporting
Sie erhalten mindestens jährlich einen Bericht über die Tätigkeit der Meldestelle.
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Einrichtung
Wir richten die online Meldestelle für Ihr Sie ein. Sie erhalten von uns einen passenden Erläutertungstext für Ihre Website und einen öffentlichen Zugangslink. Über diesen Zugangslink erreichen dann die Hinweisgeber die interne Meldestelle.
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Dokumentation
Sie erhalten den dokumentierten Prozess und integrieren diesen in Ihr Management-System (z.B. QMH).
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Start
Die Meldestelle ist eingerichtet und nimmt die Tätigkeit auf.
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Reporting
Sie erhalten mindestens jährlich einen Bericht über die Tätigkeit der Meldestelle.
Immer für Sie da
Machen Sie den Check
Mit der net.ter Checkliste zum Hinweisgeberschutzgesetz können Sie einschätzen, inwieweit Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und welche Schritte noch nötig sind.