Wir helfen Ihnen, Ihre internen Prozesse zu verbessern.

Datenschutz & Qualitätsmanagement im Sozialbereich

Externer Datenschutzbeauftragter

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Qualitätsmanagement

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Sozial Integriertes Management

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Erfahren Sie alles zum Hinweisgeber-Schutzgesetz (HinSCHG)

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSCHG) setzt Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen in die Pflicht Meldungen zu Verstößen über eine interne Meldestelle entgegenzunehmen. Diese Meldestelle muss bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. So sind technische Meldekanäle ebenso zu erstellen, wie auch Verfahren zur Sicherstellung der Anonymität bereitgestellt werden müssen.

Awareness-Training

Das neue Awareness-Training unterstützt Sie und Ihre Mitarbeiter:innen bei der Stärkung der IT-Sicherheit und bei der Nachweisführung wichtiger Obliegenheitspflichten.

Lesen Sie hier mehr über unsere Dienstleistung für bestehende Datenschutzmandanten und Beratungskunden.

Machen Sie den Check

Mit der net.ter Checkliste zum Hinweisgeberschutzgesetz können sie einschätzen in wie weit Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und welche Schritte noch nötig sind.

Immer für Sie da

Gerne beraten wir Sie zum Thema Qualitätsmanagement und Datenschutz oder informieren Sie zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz